Inzest – ein No-Go?

Inzest – ein No-Go?

Die Schmitt wurde heute informiert, dass die Grüne Jugend Brandenburg und Niedersachsen  einen Antrag gestellt hat, § 173 des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Liebe unter Verwandten, sofern es sich nicht um Kindesmissbrauch handle, solle legalisiert werden. Spontan verursacht diese Vorstellung sicher ein „Igitt“, besonders bei Menschen,  die Bruder und Schwester haben. Die Schmitt als leidendes Einzelkind hat natürlich wenig Vorstellung von Familienbanden.
Wie dem auch sei, die Frage ist: Kann man aufrichtig Liebende davon abhalten, die Liebe auch körperlich zu vollziehen? Darf der Staat sich in das Liebesleben von Menschen einmischen, wenn niemand verletzt wird?
Für ein Verbot spricht sicherlich,  dass die Kinder von Geschwistern nicht nur körperliche Probleme haben können, sondern auch in der Schule und im sonstigen Umfeld unter Hänseleien leiden könnten.
Eine Identitätskrise ist so gut wie sicher, wenn die Beleidigung „deine Eltern sind Geschwister“ auch noch zutrifft. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Jugendamt durch eine solche Familienkonstellation nicht weniger zu tun haben wird.

Andererseits ist es in der Tat ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wenn man Menschen verbietet, ihre Liebe auch körperlich zu leben. Wenn die Liebenden nicht verhüten, könnte es sein, dass die Nachkommen behindert sind. Wenn man aber die genetische Qualität der Inzestnachkommen bewertet, ist man tatsächlich schnell in der Eugenikschublade. Will man da hinein?
Hier stehen sich Kosten, die Menschen verursachen, wenn etwas nicht nach Plan läuft, und die Ethik gegenüber. Will und sollte man Menschen an ihrem Nutzen  für die Gesellschaft bewerten? Die Schmitt wertet ja ständig, aber ihr da draußen, wollt ihr das? 😉
Die Schmitt ist sich nicht sicher, wäre aber dafür, den Paragraphen abzuschaffen, da die Freiheit des Einzelnen in seiner Partnerwahl nicht eingeschränkt werden sollte. Es wäre allerdings zu hoffen, dass die Beteiligten so vernünftig sind, dass sie auf Nachkommen verzichten.

Hier noch ein Essay über den Inzest, den die Schmitt einst zu dem Thema schrob. Eine 1,3 gab das schmuddelige Machwerk. 😉

Creative Commons Lizenzvertrag
Der Inzest als Literaturtopos von Mirja Schmitt steht unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany Lizenz.

2 Gedanken zu „Inzest – ein No-Go?

  1. Der Staat ist Organ der Gesellschaft die in ihm lebt. Der Staat wird von der Gesellschaft damit beauftragt Gesetze zu erlassen die den Fortbestand selbiger schütz und fördert. Der Fortbestand der Gesellschaft wird durch Regeln des Zusammenlebens ermöglicht. Wenn es jedoch keine gesellschaftliche Mehrheit mehr für diese Regeln gibt, hat sich das Organ des Staates wohl überlebt und seinen Job schlecht gemacht. Denn die Gesellschaft von der er ursprünglich geschaffen wurde ist dann scheinbar nicht bewahrt worden.

    Von daher sind wir gespannt auf die neue Gesellschaft und wie ihre Bürger aussehen werden. Keine Knechte mehr antiquierter religöser Moralvorstellungen, die nur der Unterdrückung des Individiums dienen. Alle Menschen sind endlich gleich und verwirklichen ihr Persönlichkeit. Bereit sich neue Werte zu schaffen denen nicht der Nationalsozialimus anhaftet. Ohne alte Götter, bürgeliche Familien und Kapitalismus.

    Wenn sich die neuen Menschen dann entweder aus Lust umgebracht haben, aus Überalterung gestorben oder aufgrund des mangelnden Nahrungsangebotes verhungert sind, können vieleicht wieder konservatie Werte in den entvölkerten Landstrichen einziehen.

  2. Hey,
    natürlich ist Inzest eine problematische Angelegenheit, aber es ist definitiv falsch, jemanden für einvernehmlichen Sex einzubuchten.
    Die Haftstrafe wird auch niemanden davon abhalten.

    Des Weiteren wird es keine Inzestwelle geben, wenn man § 137 abschafft. Geschwister, die sich unplatonisch lieben, geben guten Literaturstoff ab, sind aber eher rar gesät.

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